Gesetze / Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Auswärtigen Amts in Reisekostenangelegenheiten
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Stand: 10.06.2019
Dem Bundesverwaltungsamt wird die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Angelegenheiten nach Abschnitt I übertragen. Das Auswärtige Amt behält sich vor, im Einzelfall die Vertretung selbst wahrzunehmen.