Gesetze / 2. AAÜG-Änderungsgesetz

2. AAÜG-ÄndG

Art 10 Auflösung des Sondervermögens der Bundesrepublik Deutschland

Stand: 10.06.2019

Bund

Das als Sondervermögen der Bundesrepublik Deutschland geführte Guthaben des Rentenfonds der Partei des Demokratischen Sozialismus wird aufgelöst und in den Haushalt des Bundes überführt.

Art 11