Gesetze / Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach § 17b Absatz 4 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
AÜGMeldstellV§ 2 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach § 17b Absatz 4 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
AÜGMeldstellVStand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.