Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Sechstes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Spree-Neiße
6.GemGebRefGBbg§ 8 Verwaltungseinheit Amt Schönefeld
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/6.GemGebRefGBbg/8#abs-1 (1) Aus den Gemeinden Großziethen, Kiekebusch,
Schönefeld, Selchow, Waltersdorf und Waßmannsdorf wird die neue
Gemeinde Schönefeld gebildet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/6.GemGebRefGBbg/8#abs-2 (2) Das Amt Schönefeld wird aufgelöst. Die Gemeinde
Schönefeld ist amtsfrei.