(1) Aus den Gemeinden Großziethen, Kiekebusch,
Schönefeld, Selchow, Waltersdorf und Waßmannsdorf wird die neue
Gemeinde Schönefeld gebildet.
(2) Das Amt Schönefeld wird aufgelöst. Die Gemeinde
Schönefeld ist amtsfrei.
(1) Aus den Gemeinden Großziethen, Kiekebusch,
Schönefeld, Selchow, Waltersdorf und Waßmannsdorf wird die neue
Gemeinde Schönefeld gebildet.
(2) Das Amt Schönefeld wird aufgelöst. Die Gemeinde
Schönefeld ist amtsfrei.