§ 8 6.GemGebRefGBbg (Brandenburg) — Verwaltungseinheit Amt Schönefeld

Sechstes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Spree-Neiße

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Aus den Gemeinden Großziethen, Kiekebusch,

Schönefeld, Selchow, Waltersdorf und Waßmannsdorf wird die neue

Gemeinde Schönefeld gebildet.

(2) Das Amt Schönefeld wird aufgelöst. Die Gemeinde

Schönefeld ist amtsfrei.