(1) Aus den Gemeinden Großziethen, Kiekebusch,
Schönefeld, Selchow, Waltersdorf und Waßmannsdorf wird die neue
Gemeinde Schönefeld gebildet.
(2) Das Amt Schönefeld wird aufgelöst. Die Gemeinde
Schönefeld ist amtsfrei.
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(1) Aus den Gemeinden Großziethen, Kiekebusch,
Schönefeld, Selchow, Waltersdorf und Waßmannsdorf wird die neue
Gemeinde Schönefeld gebildet.
(2) Das Amt Schönefeld wird aufgelöst. Die Gemeinde
Schönefeld ist amtsfrei.