Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Sechstes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Spree-Neiße

6.GemGebRefGBbg

§ 3 Verwaltungseinheiten Ämter Lieberose und Oberspreewald

Stand: 01.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/6.GemGebRefGBbg/3#abs-1 (1) Die Gemeinde Doberburg wird in die Stadt Lieberose

eingegliedert.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/6.GemGebRefGBbg/3#abs-2 (2) Aus den Gemeinden Goyatz, Lamsfeld-Groß Liebitz,

Jessern, Mochow, Ressen-Zaue und Speichrow wird die neue Gemeinde Schwielochsee

gebildet.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/6.GemGebRefGBbg/3#abs-3 (3) Die Gemeinden Ullersdorf und Leeskow werden in die Gemeinde

Jamlitz eingegliedert.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/6.GemGebRefGBbg/3#abs-4 (4) Die Gemeinde Briesensee wird in die Gemeinde Neu Zauche

eingegliedert.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/6.GemGebRefGBbg/3#abs-5 (5) Die Ämter Lieberose und Oberspreewald werden zu dem

neuen Amt Lieberose/Oberspreewald zusammengeschlossen.

Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/6.GemGebRefGBbg/3#abs-6 (6) Die Gemeinde Jamlitz, die Stadt Lieberose und die neue

Gemeinde Schwielochsee des Amtes Lieberose und die Gemeinden Neu Zauche,

Straupitz und die sich zum Tag der nächsten landesweiten Kommunalwahlen

neu gebildeten Gemeinden Alt Zauche-Wußwerk, Byhleguhre-Byhlen sowie

Spreewaldheide des Amtes Oberspreewald werden dem neuen Amt

Lieberose/Oberspreewald zugeordnet.

§ 2 § 4