Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Sechstes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Spree-Neiße
6.GemGebRefGBbg§ 3 Verwaltungseinheiten Ämter Lieberose und Oberspreewald
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/6.GemGebRefGBbg/3#abs-1 (1) Die Gemeinde Doberburg wird in die Stadt Lieberose
eingegliedert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/6.GemGebRefGBbg/3#abs-2 (2) Aus den Gemeinden Goyatz, Lamsfeld-Groß Liebitz,
Jessern, Mochow, Ressen-Zaue und Speichrow wird die neue Gemeinde Schwielochsee
gebildet.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/6.GemGebRefGBbg/3#abs-3 (3) Die Gemeinden Ullersdorf und Leeskow werden in die Gemeinde
Jamlitz eingegliedert.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/6.GemGebRefGBbg/3#abs-4 (4) Die Gemeinde Briesensee wird in die Gemeinde Neu Zauche
eingegliedert.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/6.GemGebRefGBbg/3#abs-5 (5) Die Ämter Lieberose und Oberspreewald werden zu dem
neuen Amt Lieberose/Oberspreewald zusammengeschlossen.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/6.GemGebRefGBbg/3#abs-6 (6) Die Gemeinde Jamlitz, die Stadt Lieberose und die neue
Gemeinde Schwielochsee des Amtes Lieberose und die Gemeinden Neu Zauche,
Straupitz und die sich zum Tag der nächsten landesweiten Kommunalwahlen
neu gebildeten Gemeinden Alt Zauche-Wußwerk, Byhleguhre-Byhlen sowie
Spreewaldheide des Amtes Oberspreewald werden dem neuen Amt
Lieberose/Oberspreewald zugeordnet.