Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Fünftes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Uckermark
5.GemGebRefGBbg§ 6 Verwaltungseinheit Amt Barnim-Oderbruch
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/5.GemGebRefGBbg/6#abs-1 (1) Die Gemeinde Wriezener Höhe wird in die Stadt Wriezen
eingegliedert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/5.GemGebRefGBbg/6#abs-2 (2) Die Gemeinden Zäckericker Loose und Altreetz werden in
die zum Tag der nächsten landesweiten Kommunalwahlen gebildete neue
Gemeinde Oderaue eingegliedert.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/5.GemGebRefGBbg/6#abs-3 (3) Die Gemeinde Güstebieser Loose wird in die zum Tag der
nächsten landesweiten Kommunalwahlen gebildete neue Gemeinde Neulewin
eingegliedert.