Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Fünftes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Uckermark
5.GemGebRefGBbg§ 23 Verwaltungseinheit Amt Heiligengrabe/Blumenthal
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/5.GemGebRefGBbg/23#abs-1 (1) Die Gemeinde Blumenthal wird in die zum Tag der
nächsten landesweiten Kommunalwahlen neu gebildete Gemeinde Heiligengrabe
eingegliedert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/5.GemGebRefGBbg/23#abs-2 (2) Das Amt Heiligengrabe/Blumenthal wird aufgelöst. Die
Gemeinde Heiligengrabe ist amtsfrei.