(1) Die Gemeinde Blumenthal wird in die zum Tag der
nächsten landesweiten Kommunalwahlen neu gebildete Gemeinde Heiligengrabe
eingegliedert.
(2) Das Amt Heiligengrabe/Blumenthal wird aufgelöst. Die
Gemeinde Heiligengrabe ist amtsfrei.
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(1) Die Gemeinde Blumenthal wird in die zum Tag der
nächsten landesweiten Kommunalwahlen neu gebildete Gemeinde Heiligengrabe
eingegliedert.
(2) Das Amt Heiligengrabe/Blumenthal wird aufgelöst. Die
Gemeinde Heiligengrabe ist amtsfrei.