Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Fünftes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Uckermark
5.GemGebRefGBbg§ 15 Verwaltungseinheit Amt Schildow
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/5.GemGebRefGBbg/15#abs-1 (1) Die Gemeinde Zühlsdorf wird in die zum Tag der
nächsten landesweiten Kommunalwahlen neu gebildete Gemeinde
Mühlenbecker Land eingegliedert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/5.GemGebRefGBbg/15#abs-2 (2) Das Amt Schildow wird aufgelöst. Die Gemeinde
Mühlenbecker Land ist amtsfrei.