Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Viertes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming
4.GemGebRefGBbg§ 2 Verwaltungseinheiten Amt Friesack und Gemeinden Retzow und Selbelang des Amtes Nauen-Land
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/4.GemGebRefGBbg/2#abs-1 (1) Aus den Gemeinden Brädikow, Vietznitz und Warsow wird
die neue Gemeinde Jahnberge gebildet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/4.GemGebRefGBbg/2#abs-2 (2) Die Gemeinde Selbelang wird in die dem Amt Friesack
angehörende Gemeinde Paulinenaue eingegliedert.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/4.GemGebRefGBbg/2#abs-3 (3) Die Gemeinde Retzow wird dem Amt Friesack zugeordnet.