Gesetze / Landesrecht Brandenburg / 21. Erhaltungszielverordnung
21. ErhZVAnlage 5 Übersichtskarte, Topografische Karten
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 5 21. ErhZV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.