Gesetze / Landesrecht Brandenburg / 20. Erhaltungszielverordnung
20. ErhZVAnlage 3 Ökologische Erfordernisse für einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 3 20. ErhZV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.