Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Zwölfte Erhaltungszielverordnung
12. ErhZVAnlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 2 12. ErhZV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.