Gesetze / Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung "Geld und Währung" 1-DM-GoldmünzG § 14 Stiftungsorgane Stand: 10.06.2019 Bund Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Vorstand.