Gesetze / Viertes Überleitungsgesetz
ÜblG 4§ 11 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Dieses Gesetz ist erstmals für das Rechnungsjahr 1955 anzuwenden; es tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Gesetze / Viertes Überleitungsgesetz
ÜblG 4Stand: 10.06.2019
Dieses Gesetz ist erstmals für das Rechnungsjahr 1955 anzuwenden; es tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.