Gesetze / Viertes Überleitungsgesetz
ÜblG 4§ 1 Finanzverwaltung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/%C3%9CblG%204/1#abs-1 (1) Auf dem Gebiet der Steuer- und Zollverwaltung fallen die Beteiligung des Bundes an den Ausgaben der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) und die Beteiligung der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) an den Ausgaben des Bundes weg.
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Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/%C3%9CblG%204/1#abs-2 (2) ...
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