Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Überschwemmungsgebietsgewässer-Bestimmungsverordnung

ÜSGGewBestV

Anlage (zu § 1) - Gewässer und Gewässerabschnitte, an denen Überschwemmungsgebiete auszuweisen sind

Stand: 01.09.2026

Brandenburg

Für Anlage ÜSGGewBestV liegt kein Text vor.

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