Gesetze / ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung

ÖLGKontrollStZulV

§ 10 Maßnahmenkatalog

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/%C3%96LGKontrollStZulV/10#abs-1 (1) Mit dem Antrag hat die Kontrollstelle eine Verfahrensanweisung vorzulegen, die für den Fall der Feststellung von Abweichungen von den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 sowie der zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union die Anwendung eines Maßnahmenkatalogs nach den Vorgaben der Anlage 3 gegenüber den Unternehmern, mit denen die Kontrollstelle einen Kontrollvertrag abgeschlossen hat, vorsieht.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/%C3%96LGKontrollStZulV/10#abs-2 (2) In der Verfahrensanweisung nach Absatz 1 ist im Einzelnen darzulegen, wie die Kontrollstelle im Falle der Feststellung von Abweichungen die gegebenenfalls getroffenen Abhilfemaßnahmen auferlegt und überprüft.

§ 9 § 11