Gesetze / Approbationsordnung für Ärzte
ÄApprO 2002§ 22 Inhalt des Ersten Abschnitts der Prüfung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/%C3%84ApprO%202002/22#abs-1 (1) Der schriftliche Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung betrifft folgende Stoffgebiete:
| I. | Physik für Mediziner und Physiologie, |
| II. | Chemie für Mediziner und Biochemie/Molekularbiologie, |
| III. | Biologie für Mediziner und Anatomie, |
| IV. | Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie. |
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/%C3%84ApprO%202002/22#abs-2 (2) Im mündlich-praktischen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird der Prüfling in den Fächern Anatomie, Biochemie/Molekularbiologie und Physiologie geprüft.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/%C3%84ApprO%202002/22#abs-3 (3) Die Prüfung der naturwissenschaftlichen und theoretischen Grundlagen ist im schriftlichen und mündlich-praktischen Teil in Verbindung mit klinischen Fragestellungen auf die medizinisch relevanten Ausbildungsinhalte zu konzentrieren.