Was das Gebiet umfasst
Das Internationale Wirtschaftsrecht betrifft wirtschaftliche Beziehungen über Landesgrenzen hinweg. Es geht zum Beispiel um diese Fragen: Welches Recht gilt für einen Vertrag mit einem ausländischen Partner? Welches Gericht oder Schiedsgericht entscheidet? Wie wird ein Urteil im Ausland durchgesetzt? Ein Schiedsgericht ist ein privates Gericht, das die Parteien vereinbaren.
Die Regeln darüber, welches Recht gilt, heißen Kollisionsrecht oder Internationales Privatrecht (IPR). Für Verträge gilt die Rom-I-Verordnung, für Ansprüche außerhalb von Verträgen die Rom-II-Verordnung. Weitere Regeln stehen im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB).
Zum internationalen Verfahrensrecht gehört die Frage, welche Gerichte zuständig sind. Innerhalb der Europäischen Union (EU) regelt das die Brüssel-Ia-Verordnung. Schiedsverfahren sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Beispiele sind der Anwendungsbereich in § 1025 ZPO und die Regeln zu ausländischen Schiedssprüchen in § 1061 ZPO. § 1061 ZPO verweist auf das New Yorker Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN) vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche.
Weitere Bereiche sind:
- International vereinheitlichtes Handelsrecht, zum Beispiel das UN-Kaufrecht, also das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
- International vereinheitlichtes Gesellschaftsrecht, etwa die Verordnung über die Europäische Gesellschaft (SE).
- Europäisches Wettbewerbs- und Beihilferecht nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Dazu gehören das Kartellverbot (Artikel 101), das Verbot, eine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen (Artikel 102), und das Beihilfeverbot (Artikel 107). Artikel 107 betrifft staatliche Beihilfen, die bestimmte Unternehmen begünstigen und den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen.
- Grundzüge der Bekämpfung von Korruption, Betrug und Geldwäsche bei Geschäften über Grenzen hinweg. Beispiele sind das Geldwäschegesetz (GwG) und § 335a des Strafgesetzbuchs (StGB) zu ausländischen und internationalen Bediensteten.
- Grundzüge des internationalen Steuerrechts, etwa das Außensteuergesetz (AStG).
- Grundzüge der Rechtsvergleichung.
Der Handel mit dem Ausland ist außerdem im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) geregelt. Die Fachanwaltsordnung (FAO), die den Titel regelt, nennt dieses Gesetz nicht ausdrücklich.
Typische Situationen
Menschen und Unternehmen suchen einen Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht zum Beispiel in diesen Lagen:
- Ein Unternehmen schließt einen Liefervertrag mit einem Partner im Ausland und will wissen, welches Recht gelten soll.
- Ein Vertrag sieht ein Schiedsverfahren vor, und die Parteien streiten über das Verfahren.
- Ein Urteil oder ein Schiedsspruch soll in einem anderen Staat anerkannt werden.
- Ein Unternehmen gründet eine Tochtergesellschaft oder eine Europäische Gesellschaft (SE) im Ausland.
- Ein Unternehmen prüft, ob ein Vertriebsvertrag mit dem europäischen Kartellrecht vereinbar ist.
- Ein Unternehmen richtet interne Regeln gegen Korruption und Geldwäsche für seine Auslandsgeschäfte ein.
- Ein Exporteur hat Fragen zum Außenwirtschaftsrecht.
Diese Beispiele beschreiben nur, wann Menschen nach einem Fachanwalt suchen. Diese Seite beurteilt keinen Einzelfall.
Wie ein Anwalt den Titel erwirbt
Den Titel verleiht die Rechtsanwaltskammer, der ein Anwalt angehört. Die Grundlage ist § 43c der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Dieses Gesetz nennt das Internationale Wirtschaftsrecht nicht. Festgelegt ist der Titel in der Fachanwaltsordnung (FAO). Die Satzungsversammlung beschließt die FAO. Sie ist ein Gremium der Anwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer und erlässt die Berufsregeln als Satzung. Für das Internationale Wirtschaftsrecht gelten vor allem § 5 und § 14n FAO.
Ein Anwalt muss nachweisen:
- Zulassung: mindestens drei Jahre Zulassung und Tätigkeit als Anwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor dem Antrag (§ 3 FAO).
- Theorie: in der Regel einen Fachlehrgang von mindestens 120 Zeitstunden, der alle Bereiche des Gebiets umfasst (§ 4 FAO). Dazu kommen mindestens drei schriftliche Klausuren unter Aufsicht, zusammen mindestens 15 Zeitstunden (§ 4a FAO).
- Praxis: 50 Fälle aus den Bereichen des § 14n FAO (§ 5 Absatz 1 Buchstabe u FAO). Der Anwalt muss sie persönlich und weisungsfrei bearbeitet haben, also selbst und ohne an Weisungen gebunden zu sein. Mindestens 5 davon müssen gerichtliche oder andere förmliche Verfahren sein (die FAO nennt sie rechtsförmliche Verfahren). Sie können vor deutschen oder ausländischen Gerichten und Behörden stattfinden, auch vor solchen der EU. Die Fälle müssen mindestens drei verschiedene Bereiche des § 14n FAO betreffen. Mindestens 15 Fälle müssen aus dem vereinheitlichten Handelsrecht, dem vereinheitlichten Gesellschaftsrecht oder dem europäischen Wettbewerbs- und Beihilferecht stammen (§ 14n Nummern 3, 4 oder 5 FAO). Die Fälle müssen aus den letzten fünf Jahren vor dem Antrag stammen (§ 5 Absatz 1 Satz 1 FAO). Der Zeitraum verlängert sich in bestimmten Fällen, etwa bei Elternzeit (§ 5 Absatz 3 FAO).
- Fachgespräch: Der Fachausschuss der Kammer prüft die Unterlagen und führt in der Regel ein Fachgespräch. Er kann darauf verzichten, wenn die Unterlagen ausreichen (§ 7 FAO).
Wer den Titel führt, muss sich jedes Jahr fortbilden: mindestens 15 Zeitstunden im Fachgebiet, als Teilnehmer, als Dozent oder durch wissenschaftliche Veröffentlichungen (§ 15 FAO). Ein Anwalt darf höchstens drei Fachanwaltstitel führen (§ 43c Absatz 1 BRAO).
Seit dem 1. Dezember 2025 zählen Fälle aus den letzten fünf Jahren vor dem Antrag; vorher waren es drei Jahre.
Die Zahlen
Im amtlichen Anwaltsverzeichnis führen 274 Anwälte mit Kanzlei den Titel Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht. Stand der Daten: 25. Oktober 2026.
14 von ihnen nennen Internationales Wirtschaftsrecht zusätzlich als Tätigkeitsschwerpunkt, auf der eigenen Website oder in einem Anwaltsverzeichnis.
Weitere 115 Anwälte nennen Internationales Wirtschaftsrecht als Schwerpunkt, ohne den Fachanwaltstitel zu führen.
10 von ihnen sind keinem vollständig erfassten Ort zugeordnet und fehlen deshalb in den Listen nach Bundesland und Ort.
Die Bundesrechtsanwaltskammer zählte zum 1. Januar 2026 bundesweit 259 Fachanwälte für Internationales Wirtschaftsrecht. Die beiden Zahlen sind an verschiedenen Tagen erhoben. Außerdem zeigt dieses Verzeichnis keine Syndikusrechtsanwälte, also Anwälte, die angestellt für ein Unternehmen oder einen Verband tätig sind.
Nach Bundesland
- Nordrhein-Westfalen 62
- Baden-Württemberg 52
- Bayern 45
- Hamburg 29
- Hessen 19
- Berlin 18
- Niedersachsen 14
- Sachsen 7
- Rheinland-Pfalz 4
- Saarland 4
- Bremen 3
- Schleswig-Holstein 3
- Brandenburg 2
- Mecklenburg-Vorpommern 1
- Thüringen 1
Die Orte mit den meisten Titelträgern
Häufige Fragen
Was unterscheidet einen Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht von einem Anwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Internationales Wirtschaftsrecht?
Den Titel Fachanwalt verleiht die Rechtsanwaltskammer nach einer Prüfung der besonderen theoretischen Kenntnisse (in der Regel Lehrgang und Klausuren) und der praktischen Erfahrungen (bearbeitete Fälle). Einen Tätigkeitsschwerpunkt nennt ein Anwalt dagegen selbst. Dafür braucht er keine Erlaubnis der Kammer. Er muss aber die Kenntnisse nachweisen können, die er angibt. Die Angabe darf nicht mit einem Fachanwaltstitel verwechselt werden können (§ 7 der Berufsordnung für Rechtsanwälte, BORA).
Wer verleiht den Titel?
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer, der der Anwalt angehört. Vorher prüft ein Fachausschuss der Kammer die Nachweise (§ 43c Absatz 2 BRAO).
Muss ein Fachanwalt sich fortbilden?
Ja. Er muss jedes Kalenderjahr mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung im Fachgebiet nachweisen (§ 15 FAO). Sonst kann die Kammer die Erlaubnis zum Führen des Titels widerrufen (§ 43c Absatz 4 BRAO).
Welche Bereiche muss ein Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht nach der FAO beherrschen?
Die FAO nennt acht Bereiche (§ 14n FAO). Dazu gehören Kollisionsrecht, internationales Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht sowie vereinheitlichtes Handels- und Gesellschaftsrecht. Dazu gehören auch europäisches Wettbewerbs- und Beihilferecht und die Grundzüge des internationalen Steuerrechts und der Rechtsvergleichung.
Vertritt ein Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht Unternehmen oder Privatpersonen?
Der Titel sagt darüber nichts. Wen ein Anwalt vertritt, entscheidet er selbst. Viele Kanzleien beschreiben das auf ihrer Website.
Wie aktuell ist die Liste auf dieser Seite?
Die Liste beruht auf dem amtlichen Anwaltsverzeichnis. Das Datum des Abrufs steht bei den Zahlen. Jeder Eintrag nennt seine Quelle.
Quellen
- Fachanwaltsordnung (FAO), Fassung vom 1. Oktober 2026, §§ 3 bis 7, 14n und 15, Bundesrechtsanwaltskammer
- § 43c Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fassung vom 1. Dezember 2025, § 7, Bundesrechtsanwaltskammer
- Fachanwaltsstatistik zum 1. Januar 2026, nach Fachanwaltstiteln, Bundesrechtsanwaltskammer
- Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer, Datum des Abrufs bei den Zahlen