Rechtsprechung / Analysen

Zitiernetz: Soldaten sind Mörder

BVerfG, 10.10.1995 · 1 BvR 1476/91

175 Entscheidungen zitieren Soldaten sind Mörder, sie selbst zitiert 0. Das Bild zeigt die stärksten davon in beide Richtungen und die Zitate zwischen ihnen; die Listen darunter führen jede gezeichnete Entscheidung mit auf.

Zitiernetz von Soldaten sind Mörder: 4 zitierende und 0 zitierte Entscheidungen, gezeichnet als Ring um die Entscheidung; die Verbindungen untereinander als dünne Linien. Soldaten sind Mörder zitieren sie (4) 2000er 2010er 2020er LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2004 – 6 Sa 1120/03 LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2006 – 8 Sa 245/06 LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2014 – 3 Sa 556/14 LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2022 – 7 Sa 181/21
Der Bogen läuft chronologisch von links nach rechts; beschriftet ist jeweils das Jahrzehnt. Punktgröße: wie oft die Entscheidung im ganzen Bestand zitiert wird. Durchgezogen: zitiert Soldaten sind Mörder. Gestrichelt: wird von Soldaten sind Mörder zitiert. Dünne Linien: Zitate zwischen den gezeichneten Entscheidungen.

Nach Gericht

Gezeigt sind die 12 häufigsten von 71 Gerichten.

Nach Jahrzehnt

Gefiltert: 4 von 175 verbundenen Entscheidungen, Gericht LAG Rheinland-Pfalz. Filter aufheben

Zitieren Soldaten sind Mörder

  1. LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2004 – 6 Sa 1120/03 Urteil

    Zitiert von 2 Entscheidungen im Bestand

  2. LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2006 – 8 Sa 245/06 Urteil
  3. LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2014 – 3 Sa 556/14 Urteil
  4. LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2022 – 7 Sa 181/21 Urteil

    Zitiert von 3 Entscheidungen im Bestand

Alle 175 zitierenden Entscheidungen · Wirkungsgeschichte

Grundlage sind die 175 im Bestand adressierbaren Verbindungen dieser Entscheidung aus der Tabelle der Entscheidungszitate. Der Bestand beginnt im Wesentlichen mit dem Jahr 2000 — das Netz zeigt also die fortlebende Zitierung, nicht die gesamte Rezeption. Gezeichnet werden höchstens 20 Entscheidungen je Richtung, ausgewählt nach ihrer Zitierhäufigkeit im ganzen Bestand; die Filter oben führen zu den übrigen.

Zur Entscheidung im Volltext: BVerfG, 10.10.1995 – 1 BvR 1476/91