Rechtsprechung / Analysen

Zitiernetz: Soldaten sind Mörder

BVerfG, 10.10.1995 · 1 BvR 1476/91

173 Entscheidungen zitieren Soldaten sind Mörder, sie selbst zitiert 0. Das Bild zeigt die stärksten davon in beide Richtungen und die Zitate zwischen ihnen; die Listen darunter führen jede gezeichnete Entscheidung mit auf.

Zitiernetz von Soldaten sind Mörder: 5 zitierende und 0 zitierte Entscheidungen, gezeichnet als Ring um die Entscheidung; die Verbindungen untereinander als dünne Linien. Soldaten sind Mörder zitieren sie (5) 2010er 2020er OLG Düsseldorf, 18.12.2015 – I-16 U 2/15 OLG Düsseldorf, 16.12.2021 – 20 U 1/20 OLG Düsseldorf, 24.08.2023 – 3 ORs 11/23 OLG Düsseldorf, 25.11.2025 – III-1 ORs 24/25 OLG Düsseldorf, 25.11.2025 – 1 ORs 24/25
Der Bogen läuft chronologisch von links nach rechts; beschriftet ist jeweils das Jahrzehnt. Punktgröße: wie oft die Entscheidung im ganzen Bestand zitiert wird. Durchgezogen: zitiert Soldaten sind Mörder. Gestrichelt: wird von Soldaten sind Mörder zitiert. Dünne Linien: Zitate zwischen den gezeichneten Entscheidungen.

Nach Gericht

Gezeigt sind die 12 häufigsten von 71 Gerichten.

Nach Jahrzehnt

Gefiltert: 5 von 173 verbundenen Entscheidungen, Gericht OLG Düsseldorf. Filter aufheben

Zitieren Soldaten sind Mörder

  1. OLG Düsseldorf, 18.12.2015 – I-16 U 2/15 Urteil
  2. OLG Düsseldorf, 16.12.2021 – 20 U 1/20 Urteil
  3. OLG Düsseldorf, 24.08.2023 – 3 ORs 11/23 Beschluss
  4. OLG Düsseldorf, 25.11.2025 – III-1 ORs 24/25 Urteil
  5. OLG Düsseldorf, 25.11.2025 – 1 ORs 24/25 Urteil

Alle 173 zitierenden Entscheidungen · Wirkungsgeschichte

Grundlage sind die 173 im Bestand adressierbaren Verbindungen dieser Entscheidung aus der Tabelle der Entscheidungszitate. Der Bestand beginnt im Wesentlichen mit dem Jahr 2000 — das Netz zeigt also die fortlebende Zitierung, nicht die gesamte Rezeption. Gezeichnet werden höchstens 20 Entscheidungen je Richtung, ausgewählt nach ihrer Zitierhäufigkeit im ganzen Bestand; die Filter oben führen zu den übrigen.

Zur Entscheidung im Volltext: BVerfG, 10.10.1995 – 1 BvR 1476/91