Entscheidungen zu § 41 WoEigG
4 Entscheidungen · Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte
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BGH, 19.09.2002 – V ZB 37/02
Beschluss
Leitsatz WEG § 23 a) Soweit durch Gemeinschaftsordnung oder Eigentümerbeschluß nichts anderes geregelt ist, kann der Leiter einer Wohnungseigentümerversammlung das tat- sächliche Ergebnis einer Abstimmung grundsätzlich auch dadur…
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BFH, 22.10.1985 – IX R 48/82
Urteil
Leitsatz 1. Wird ein eigentumsähnlich gestaltetes Dauerwohnrecht i. S. von § 31 WEG entgeltlich bestellt, so hat der Dauerwohnberechtigte wie ein wirtschaftlicher Eigentümer den Nutzungswert der Wohnung gemäß § 21 Abs. 2 Alternat…
- LG Frankfurt am Main, 15.10.2019 – 2-13 S 72/19 Beschluss
- OLG Hamm, 10.08.2011 – I-15 W 557/10 Beschluss