Rechtsprechung / § 21 UmwG 1995
Entscheidungen zu § 21 UmwG 1995
4 Entscheidungen · Wirkung auf gegenseitige Verträge
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BAG, 15.06.2016 – 4 AZR 805/14
Urteil
Leitsatz Wird ein Unternehmen, bei dem ein Haustarifvertrag gilt, nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG auf ein anderes Unternehmen verschmolzen, gilt der Haustarifvertrag beim aufnehmenden - bisher tariflosen - Rechtsträger weiter. Dieser…
- LG Düsseldorf, 08.09.2006 – 13 O 289/04 Urteil
- OLG Bremen, 07.05.2025 – 1 U 15/24 Urteil
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OLG Karlsruhe, 22.01.2014 – 6 U 135/10
Urteil
Leitsatz 1. Anders als die gesetzliche Unterlassungsverpflichtung geht die vertragliche Unterlassungsverpflichtung auf den Gesamtrechtsnachfolger nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 UmwG über.(Rn.68) 2. Die Wiederholungsgefahr entfällt…