Entscheidungen zu § 1 StromStG
15 Entscheidungen · Steuergegenstand, Steuergebiet
- FG Hamburg, 22.02.2019 – 4 K 147/16 Urteil
- FG Berlin-Brandenburg, 10.01.2018 – 1 K 1142/16 Urteil
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BFH, 20.06.2023 – VII R 2/21
Beschluss
Leitsatz 1. NV: Für sogenannte technische Betriebsverbräuche, die für einen dauerhaften und störungsfreien Betrieb der Umspannanlagen eines Netzbetreibers notwendig sind, entsteht die Stromsteuer gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Alternati…
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BFH, 30.04.2019 – VII R 10/18
Urteil
Leitsatz Der Verbrauch von Strom in den Transformations- und Umspannanlagen einer Photovoltaikanlage ist nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG steuerfrei .
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BFH, 06.10.2015 – VII R 25/14
Urteil
Leitsatz Wechselrichter, mit denen aus solarer Strahlungsenergie erzeugter Gleichstrom in marktfähigen Wechselstrom umgewandelt wird, sind für die Stromerzeugung erforderliche Neben- und Hilfsanlagen i.S. des § 12 Abs. 1 Nr. 1 St…
- FG Düsseldorf, 29.11.2023 – 4 K 619/23 VE Urteil
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BFH, 19.12.2024 – VII R 23/22
Urteil
Leitsatz 1. Das zuständige Hauptzollamt für Entlastungsanträge nach den §§ 9a, 9b und 10 des Stromsteuergesetzes sowie nach den §§ 54 und 55 des Energiesteuergesetzes richtet sich grundsätzlich nach dem satzungsmäßigen Sitz des U…
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BFH, 10.12.2024 – VII R 26/21
Urteil
Leitsatz NV: Versorger entnehmen dem Versorgungsnetz auch dann Strom, wenn sie diesen zum Selbstverbrauch aus einer eigenen, auf ihrem Betriebsgelände befindlichen Leitung, die mit dem übrigen Versorgungsnetz verbunden ist, entne…
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BFH, 28.01.2021 – VII B 99/20
Beschluss
Leitsatz NV: Der Verbrauch von Strom in den Transformations- und Umspannanlagen einer Photovoltaikanlage ist nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG steuerfrei.
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BFH, 15.12.2020 – VII R 36/18
Urteil
Leitsatz 1. NV: Der Begriff des Betreibenlassens in § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG setzt eine Möglichkeit der Einflussnahme an den Betreiber voraus, die rechtlicher, wirtschaftlicher oder tatsächlicher Natur sein kann. 2. NV…
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BFH, 24.02.2016 – VII R 7/15
Beschluss
Leitsatz 1. Für stromsteuerrechtliche Zwecke ist von einem einzigen Versorgungsnetz auszugehen, das nicht in verschiedene Teilnetze aufgespalten werden kann . 2. Ein Versorgungsnetz liegt nicht vor, wenn ein Stromnetz ausschließl…
- FG Berlin-Brandenburg, 20.04.2015 – 1 V 1026/15 Beschluss
- FG Hamburg, 03.12.2014 – 4 K 99/12 Urteil
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2008 – 3 K 102/07 Urteil
- FG Düsseldorf, 12.12.2007 – 4 K 4738/06 VSt,VM Urteil