Rechtsprechung / § 72 StVollzG
Entscheidungen zu § 72 StVollzG
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OLG Stuttgart, 19.02.2018 – V 4 Ws 424/17
Beschluss
Leitsatz "Schadensmeldungen" der Anstaltsleitung können nicht bestandskräftig werden und so den Aufwendungsersatzanspruchs nach § 72 Abs. 1 JVollzGB III BW gegenüber einem Gefangenen verbindlich feststellen.(Rn.14)