Rechtsprechung / § 35 StVollzG NRW

Entscheidungen zu § 35 StVollzG NRW

2 Entscheidungen · Taschengeld

  1. OLG Hamm, 10.03.2021 – 1 Vollz(Ws) 543/20 Beschluss

    Leitsatz 1. Nach der Gesetzessystematik des § 35 Abs. 1 S.1 StVollzG NRW, wonach Gefangenen „während des Vollzuges der Strafe rückwirkend auf Antrag Taschengeld gewährt“ wird, „soweit sie ohn…

  2. LG Aachen, 03.11.2020 – 33a StVK 831/20 Beschluss

    Leitsatz Zu den Voraussetzungen eines Anpruchs auf Auszahlung von Taschengeld nach § 35 Abs. 1 StVollZG NRW - insb. für den Zeitraum einer Zurückstellung der Vollstreckung nach § 35 BtMG