Rechtsprechung / § 35 StVollzG NRW
Entscheidungen zu § 35 StVollzG NRW
2 Entscheidungen · Taschengeld
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OLG Hamm, 10.03.2021 – 1 Vollz(Ws) 543/20
Beschluss
Leitsatz 1. Nach der Gesetzessystematik des § 35 Abs. 1 S.1 StVollzG NRW, wonach Gefangenen „während des Vollzuges der Strafe rückwirkend auf Antrag Taschengeld gewährt“ wird, „soweit sie ohn…
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LG Aachen, 03.11.2020 – 33a StVK 831/20
Beschluss
Leitsatz Zu den Voraussetzungen eines Anpruchs auf Auszahlung von Taschengeld nach § 35 Abs. 1 StVollZG NRW - insb. für den Zeitraum einer Zurückstellung der Vollstreckung nach § 35 BtMG