Rechtsprechung / § 28 StBDV

Entscheidungen zu § 28 StBDV

13 Entscheidungen · Ergebnis der Prüfung, Wiederholung der Prüfung

  1. BFH, 06.03.2001 – VII R 38/00 Urteil

    Leitsatz 1. Die Festlegung der Bestehensgrenze in der Steuerberaterprüfung auf die Durchschnittsnote 4, 15 entspricht höherrangigem Recht.

  2. BFH, 11.01.1994 – VII R 53/93 Urteil

    Leitsatz Der erkennende Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß die mündliche Eröffnung des Ergebnisses der Steuerberaterprüfung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 DVStB auch ohne Erteil…

  3. FG Köln, 19.11.2002 – 8 K 7737/01 Urteil
  4. BFH, 11.05.1982 – VII R 18/82 Urteil

    Leitsatz Der Prüfungsausschuß für die Steuerberaterprüfung hat die Note für jede schriftliche Arbeit jedenfalls dann aufgrund einer gemeinsamen Beratung festzusetzen, wenn sie vom Erst- und Zweitgutachter unterschiedlich begutach…

  5. BFH, 18.09.2012 – VII R 41/11 Urteil

    Leitsatz Die Teilnahme an der Beratung der Prüfungskommission über das Ergebnis des mündlichen Teils der Steuerberaterprüfung kann Dritten nicht gestattet werden, selbst wenn diese bei der für die Abnahme der Prüfung zuständigen …

  6. FG Köln, 12.04.2011 – 2 K 1183/08 Urteil
  7. BFH, 16.01.2024 – VII R 24/22 Urteil

    Leitsatz 1. NV: § 18 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Insbesondere gebieten …

  8. BFH, 30.04.1996 – VII R 128/95 Urteil

    Leitsatz Zu den Anforderungen und Voraussetzungen für die Begründung der Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen in der Steuerberaterprüfung.

  9. BFH, 05.08.1986 – VII R 117/85 Urteil

    Leitsatz Wird die dem Teilnehmer an einer Steuerberaterprüfung mündlich eröffnete Entscheidung des Prüfungsausschusses, die Prüfung sei nicht bestanden, schriftlich bestätigt, so ist diese Entscheidung nicht deshalb rechtswidrig,…

  10. BFH, 16.02.1983 – VII S 31/82 Beschluss

    Leitsatz Der Wert des Streitgegenstandes In Streitigkeiten, In denen es um das Bestehen der Steuerbevollmächtigtenprüfung geht, beträgt 10.000 DM. Das gilt auch dann, wenn nach Bestehen des schriftlichen Teils der Prüfung begehrt…

  11. FG Hamburg, 12.10.2017 – 1 K 54/15 Urteil
  12. FG Köln, 07.12.2011 – 2 K 1434/09 Urteil
  13. FG Köln, 15.12.1998 – 8 K 1602/98 Urteil