Entscheidungen zu § 28 StBDV
13 Entscheidungen · Ergebnis der Prüfung, Wiederholung der Prüfung
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BFH, 06.03.2001 – VII R 38/00
Urteil
Leitsatz 1. Die Festlegung der Bestehensgrenze in der Steuerberaterprüfung auf die Durchschnittsnote 4, 15 entspricht höherrangigem Recht.
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BFH, 11.01.1994 – VII R 53/93
Urteil
Leitsatz Der erkennende Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß die mündliche Eröffnung des Ergebnisses der Steuerberaterprüfung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 DVStB auch ohne Erteil…
- FG Köln, 19.11.2002 – 8 K 7737/01 Urteil
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BFH, 11.05.1982 – VII R 18/82
Urteil
Leitsatz Der Prüfungsausschuß für die Steuerberaterprüfung hat die Note für jede schriftliche Arbeit jedenfalls dann aufgrund einer gemeinsamen Beratung festzusetzen, wenn sie vom Erst- und Zweitgutachter unterschiedlich begutach…
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BFH, 18.09.2012 – VII R 41/11
Urteil
Leitsatz Die Teilnahme an der Beratung der Prüfungskommission über das Ergebnis des mündlichen Teils der Steuerberaterprüfung kann Dritten nicht gestattet werden, selbst wenn diese bei der für die Abnahme der Prüfung zuständigen …
- FG Köln, 12.04.2011 – 2 K 1183/08 Urteil
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BFH, 16.01.2024 – VII R 24/22
Urteil
Leitsatz 1. NV: § 18 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Insbesondere gebieten …
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BFH, 30.04.1996 – VII R 128/95
Urteil
Leitsatz Zu den Anforderungen und Voraussetzungen für die Begründung der Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen in der Steuerberaterprüfung.
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BFH, 05.08.1986 – VII R 117/85
Urteil
Leitsatz Wird die dem Teilnehmer an einer Steuerberaterprüfung mündlich eröffnete Entscheidung des Prüfungsausschusses, die Prüfung sei nicht bestanden, schriftlich bestätigt, so ist diese Entscheidung nicht deshalb rechtswidrig,…
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BFH, 16.02.1983 – VII S 31/82
Beschluss
Leitsatz Der Wert des Streitgegenstandes In Streitigkeiten, In denen es um das Bestehen der Steuerbevollmächtigtenprüfung geht, beträgt 10.000 DM. Das gilt auch dann, wenn nach Bestehen des schriftlichen Teils der Prüfung begehrt…
- FG Hamburg, 12.10.2017 – 1 K 54/15 Urteil
- FG Köln, 07.12.2011 – 2 K 1434/09 Urteil
- FG Köln, 15.12.1998 – 8 K 1602/98 Urteil