Entscheidungen zu § 27 SG
63 Entscheidungen · Laufbahnvorschriften
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BVerwG, 26.10.2012 – 1 WDS-VR 6/12, 1 WDS-VR 7/12, 1 WDS-VR 6/12, 1 WDS-VR 7/12
Beschluss
Leitsatz Entscheidungen über die dienstliche Verwendung eines Soldaten unterliegen als "truppendienstliche" Maßnahmen gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO der gerichtlichen Überprüfung durch die Wehrdienstgerichte. Das gilt unabhängig da…
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BVerwG, 21.07.2011 – 1 WB 46/10
Beschluss
Leitsatz 1. Werden die nicht-ständigen Mitglieder der Auswahlkonferenz für den Wechsel von der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes nicht rechtzeitig vor dem Konf…
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BVerwG, 21.07.2011 – 1 WB 46.10
Beschluss
Leitsatz 1. Werden die nicht-ständigen Mitglieder der Auswahlkonferenz für den Wechsel von der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes nicht rechtzeitig vor dem Konf…
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 – 10 A 11233/10 Urteil
- BVerwG, 15.12.2009 – 1 WB 26.09 Beschluss
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BVerwG, 24.03.2009 – 1 WB 54.08
Beschluss
Leitsatz - Das dienstliche Bedürfnis für die Ablösung eines Soldaten von einer militärischen Ausbildung liegt vor, wenn eine wesentliche formelle Voraussetzung für die (Weiter-)Verwendung des Soldaten in dieser Ausbildung fehlt…
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BVerwG, 18.10.2007 – 1 WB 67.06
Beschluss
Leitsatz Zulassung als Anwärter für die Laufbahn der Offiziere der Reserve des Truppendienstes; Altersgrenzen für die Laufbahnzulassung; Berufssoldat; verfrühte Antragstellung -
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BVerwG, 20.09.2006 – 1 WB 25.06
Beschluss
Leitsatz - Die Soldatenlaufbahnverordnung enthält für den Bereich des Laufbahnwechsels kein Verbot einer rückwirkenden Zulassung.
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BVerwG, 17.01.2006 – 1 WB 3.05
Beschluss
Leitsatz - Die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts im Wehrbeschwerdeverfahren nach § 22 WBO kann nicht dadurch begründet werden, dass eine unzuständige Stelle über den Ausgangsbescheid und im Gefolge davon der Inspekte…
- BVerwG, 22.09.2005 – 1 WB 4.05 Beschluss
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BVerwG, 05.04.2005 – 1 WB 57.04
Beschluss
Leitsatz - Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in Wehrbeschwerdeverfahren sind endgültig und mit Rechtsbehelfen nicht angreifbar; dies gilt auch für Gegenvorstellungen.
- VG Köln, 27.01.2003 – 27 K 4269/00 Urteil
- OVG Niedersachsen, 03.09.2001 – 5 MB 2984/01 Beschluss
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