Rechtsprechung / § 8 SächsNatSchG
Entscheidungen zu § 8 SächsNatSchG
2 Entscheidungen · Zuständigkeiten
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BVerwG, 16.12.2004 – 4 A 11.04
Urteil
Leitsatz Das naturschutzrechtliche Vermeidungsgebot schützt nicht nur den aktuellen Zustand eines Lebensraumes, sondern auch künftige naturräumliche Entwicklungen, soweit deren Eintritt tatsächlich zu erwarten ist.
- BVerwG, 01.04.2005 – 9 VR 7.05 Beschluss