Rechtsprechung / Art 100 REACH-VO

Entscheidungen zu Art 100 REACH-VO

9 Entscheidungen · Rechtspersönlichkeit der Agentur

  1. EuG, 21.01.2026 – T-174/24 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Djchem Chemicals Poland S. A. und The Goodyear Tire & Rubber Company tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission, einschließlich der Kosten des unter dem A…

  2. EuG, 03.12.2025 – T-536/23 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die AlzChem Trostberg GmbH trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission. 3. Der Industrieverband Agrar e. V., die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Litaue…

  3. VGH Bayern, 18.02.2025 – 22 C 24.1913 Beschluss
  4. EuG, 27.11.2024 – T-449/22 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Evonik Operations GmbH trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission. 3. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) trägt ihre eigenen Kosten. Costeira Kanchev…

  5. EuG, 23.11.2022 – T-279/20 Urteil

    Leitsatz 1. Die verbundenen Rechtssachen T‑279/20 und T‑288/20 sowie die Rechtssache T‑283/20 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. 2. Die Delegierte Verordnung (EU) 2020/217 der Kommission vom 4. Oktober 2019 zur Änderun…

  6. EuG, 15.09.2021 – T-337/18 Urteil

    Leitsatz 1. Die Rechtssachen T‑337/18 und T‑347/18 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. 2. Die Klagen werden abgewiesen. 3. In der Rechtssache T‑337/18 trägt Laboratoire Pareva ihre eigenen Kosten und die Kosten der Euro…

  7. EuG, 16.12.2020 – T-635/18 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Industrial Química del Nalón SA trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission. 3. Das Königreich Spanien und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) tragen…

  8. EuG, 04.04.2019 – T-108/17 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. ClientEarth trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission. 3. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) trägt ihre eigenen Kosten. Gratsias Dittrich Ulloa Rubio

  9. EuG, 15.09.2016 – T-392/13 Urteil