Rechtsprechung / § 10 MuSchG 2018
Entscheidungen zu § 10 MuSchG 2018
9 Entscheidungen · Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen
- ArbG Hagen, 11.09.2024 – 2 Ga 22/24 Urteil
- ArbG Karlsruhe, 10.09.2025 – 5 Ca 95/25 Urteil
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SG Darmstadt, 24.06.2026 – S 25 KR 11/25
Urteil
Leitsatz Das gegenüber einer stillenden Mutter ausgesprochene Beschäftigungsverbot nach § 18 MuSchG unterliegt keiner zeitlichen Begrenzung. Die Begrenzung auf 12 Monate aus § 7 Abs. 2 S. 1 MuSchG ist nicht analog angwendbar.
- LSG Hessen, 05.06.2025 – L 8 KR 216/24 Urteil
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BAG, 13.08.2019 – 1 ABR 6/18
Beschluss
Leitsatz 1. Sind die von der Einigungsstelle durch Spruch getroffenen Regelungen in mehreren Schriftstücken niedergelegt, erfordert § 76 Abs. 3 Satz 4 BetrVG, dass beiden Betriebsparteien jeweils alle Bestandteile des Spruchs zug…
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VG Berlin, 10.03.2026 – 5 L 393/25
Beschluss
Leitsatz 1. Eine Justizvollzugsbeamtin hat keinen im Wege einstweiliger Anordnung durchsetzbaren Anspruch auf ein Beschäftigungsverbot während der Stillzeit, wenn sie nicht im Gefangenenaufsichtsdienst, sondern in der Verwaltung …
- LAG Köln, 02.12.2025 – 10 SLa 315/24 Urteil
- SG Frankfurt am Main, 15.09.2023 – S 34 KR 28/21 Urteil
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LAG Baden-Württemberg, 10.08.2021 – 11 SaGa 1/21
Urteil
Leitsatz 1. Will eine Arbeitnehmerin im einstweiligen Verfügungsverfahren erreichen, dass sie wegen ihres Stillens nicht mit bestimmten Tätigkeiten beschäftigt wird, obliegt es ihr, falls der Arbeitgeber ihr Stillen bestreitet un…