Entscheidungen zu § 4 LastG
2 Entscheidungen · Verletzungen von Verpflichtungen durch die Gerichte
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BVerwG, 26.04.2007 – 3 A 5.05
Urteil
Leitsatz Das Lastentragungsgesetz wirkt zeitlich unbegrenzt zurück. Bei Verletzungen völkerrechtlicher Verpflichtungen durch Gerichte ist § 4 LastG auch dann anzuwenden, wenn die Entschädigung an den Verletzten nicht aufgrund ei…
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BVerwG, 26.04.2007 – 3 A 7.05
Urteil
Leitsatz Das Lastentragungsgesetz wirkt zeitlich unbegrenzt zurück. Bei Verletzungen völkerrechtlicher Verpflichtungen durch Gerichte ist § 4 LastG auch dann anzuwenden, wenn die Entschädigung an den Verletzten nicht aufgrund ei…