Entscheidungen zu § 10 LAufnG
1 Entscheidungen · Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung, Verordnungsermächtigung
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BFH, 24.03.2021 – V R 1/19
Urteil
Leitsatz Der Betrieb von Flüchtlingsunterkünften durch eine GmbH für Länder und Kommunen kann nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei sein. Dasselbe gilt für den Betrieb einer kommunalen Obdachlosenunterkunft.