Rechtsprechung / § 3d KraftStG
Entscheidungen zu § 3d KraftStG
5 Entscheidungen · Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
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BFH, 05.07.2018 – III R 42/17
Urteil
Leitsatz 1. Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge nach § 3d KraftStG a.F. beginnt mit dem Datum der erstmaligen Zulassung des PKWs. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um ein Elektroneufahrzeug handelt oder um ein umger…
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BFH, 05.07.2018 – III R 41/17
Urteil
Leitsatz 1. NV: Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge nach § 3d KraftStG a.F. beginnt mit dem Datum der erstmaligen Zulassung des PKWs. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um ein Elektroneufahrzeug handelt oder um ein u…
- BFH, 10.09.2019 – III B 48/19 Beschluss
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BFH, 13.08.2008 – II R 17/08
Urteil
Leitsatz Der Einbau eines Rußpartikelfilters vor der erstmaligen Zulassung eines PKW zum Verkehr stellt keine nachträgliche technische Verbesserung i.S. des § 3c Abs. 1 Satz 1 KraftStG dar. KraftStG § 3c. Vorinstanz: FG des…
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BFH, 17.10.2006 – VII R 13/06
Urteil
Leitsatz 1. Die rückwirkende Änderung einer auf der Eingabe einer falschen Schadstoffkennziffer beruhenden zu niedrigen Kfz-Steuerfestsetzung kann nicht auf § 12 Abs. 2 Nr. 2 KraftStG gestützt werden. Bei der Zuordnung zu einer d…