Rechtsprechung / § 75 InsO

Entscheidungen zu § 75 InsO

34 Entscheidungen · Antrag auf Einberufung

  1. BGH, 14.10.2004 – IX ZB 114/04 Beschluß

    Leitsatz § 75 Abs. 1 Nr. 3 InsO Nicht nachrangige Insolvenzgläubiger sind grundsätzlich auch dann berechtigt, ei- nen Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung zu stellen, wenn ihre an- gemeldeten Forderungen noch nicht g…

  2. BGH, 10.03.2011 – IX ZB 212/09 Beschluss

    Leitsatz Lehnt das Insolvenzgericht die Einberufung einer Gläubigerversammlung ab, so sind gegen diese Entscheidung nur diejenigen Antragsteller beschwerdebefugt, die auch das Einberufungsquorum erfüllen .

  3. BGH, 21.12.2006 – IX ZB 138/06 Beschluss

    Leitsatz InsO § 75 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Gegen die Ablehnung seines Antrags auf Einberufung einer Gläubigerversammlung steht einem Gläubiger die sofortige Beschwerde zu, auch wenn die Ablehnung darauf gestützt worden ist, nach der…

  4. OLG Celle, 25.03.2002 – 2 W 9/02 Beschluss
  5. LG Stendal, 22.10.2012 – 25 T 184/12 Beschluss
  6. BGH, 16.05.2013 – IX ZB 198/11 Beschluss

    Leitsatz Ordnet das Insolvenzgericht im Eröffnungsbeschluss das schriftliche Verfahren an und bestimmt es einen dem Berichtstermin entsprechenden Zeitpunkt, hat es auf Antrag eines Insolvenzgläubigers die Wahl eines neuen Insolve…

  7. BGH, 16.07.2009 – IX ZB 213/07 Beschluss
  8. AG Stendal, 01.10.2012 – 7 IN 164/12 Beschluss
  9. LG Münster, 21.01.2019 – 5 T 742/18 Beschluss
  10. LG Essen, 28.09.2010 – 7 T 470/09 Beschluss

    Leitsatz Einberufung einer Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren; Berücksichtigung von angemeldeten, aber nicht festgestellten Forderungen

  11. BGH, 16.12.2010 – IX ZB 238/09 Beschluss
  12. AG Münster, 06.12.2014 – 77 IN 111/09 Beschluss
  13. LG Bochum, 25.05.2011 – I-7 T 164/11 Beschluss
  14. AG Mannheim, 14.06.2022 – 1 IN 2180/17 Beschluss

    Leitsatz 1. Ablehnung eines Antrags auf vorzeitige Entlassung des gesamten Gläubigerausschusses aus wichtigem Grund gem. § 70 InsO.(Rn.1) 2. Ablehnung eines Antrags auf Einberufung der Gläubigerversammlung gem. § 75 Abs. 1 …

  15. BGH, 22.04.2010 – IX ZB 196/09 Beschluss
  16. LG Mönchengladbach, 12.08.2013 – 5 T 197/13 Anerkenntnisurteil
  17. AG Duisburg, 18.08.2010 – 60 IN 26/09 Beschluss

    Leitsatz 1. Liegt ein formell ordnungsgemäßer, von Antragsberechtigten unter Angabe der vorgeschlagenen Tagesordnung gestellter Einberufungsantrag nach § 75 Abs. 1 InsO vor, so hat das Insolvenzgericht grundsätzlich die Gläubiger…

  18. LG Duisburg, 24.06.2010 – 7 T 109/10 Beschluss

    Leitsatz Der Antragsbeschluss der Gläubigerversammlung nach § 35 Abs. 2 Satz 3 InsO unterliegt auf Antrag der Kontrolle des Insolvenzgerichts gemäß § 78 InsO.

  19. OLG Köln, 30.07.2001 – 2 W 143/01 Beschluss
  20. BGH, 09.06.2016 – IX ZB 21/15 Beschluss

    Leitsatz Ein wirksamer Beschluss der Gläubigerversammlung, einen Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen, liegt nur vor, wenn er in einer vom Insolvenzgericht einberufenen und geleiteten Gläubigerversammlung getroffen wurde (§ 76 A…

  21. BGH, 23.04.2015 – IX ZB 29/13 Beschluss

    Leitsatz Der Verwalter ist nicht befugt, die Einberufung einer Gläubigerversammlung zu beantragen, in welcher über die Abberufung eines Sonderverwalters und die Aufhebung der Sonderverwaltung beschlossen werden soll.

  22. BGH, 07.10.2010 – IX ZB 53/10 Beschluss
  23. BGH, 30.09.2010 – IX ZB 280/09 Beschluss
  24. BGH, 05.07.2007 – IX ZR 221/05 Urteil

    Leitsatz InsO §§ 38, 39 Abs. 1 Nr. 5, §§ 174, 181, 183; EG Art. 87 Abs. 1, Art. 88 Abs. 2 und 3 a) Meldet der Gesellschafter ein eigenkapitalersetzendes Darlehen zur Insolvenzta- belle an, ist aber der Vertrag wegen Verstoßes geg…

  25. BGH, 01.03.2007 – IX ZB 47/06 Beschluss

    Leitsatz InsO § 70 a) Ein Mitglied des Gläubigerausschusses ist aus wichtigem Grund zu entlassen, wenn sein Verbleiben im Amt die Belange der Gesamtheit der Gläubiger und die Rechtmäßigkeit der Verfahrensabwicklung objektiv nachh…

  26. BGH, 07.12.2006 – IX ZB 1/04 Beschluss

    Leitsatz InsO § 64 Abs. 3 Wer eine Forderung zur Tabelle angemeldet hat, ist grundsätzlich berechtigt, soforti- ge Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des (vorläufi- gen) Insolvenzverwalters einzulegen.

  27. BGH, 05.04.2006 – IX ZB 144/05 Beschluss

    Leitsatz InsO §§ 6, 75 Abs. 3 Der Beschluss, mit dem das Insolvenzgericht einen Antrag auf Vertagung der Gläu- bigerversammlung abgelehnt hat, ist nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.

  28. VG Gelsenkirchen, 04.04.2019 – 5 K 4223/18 Urteil
  29. LG Hamburg, 07.02.2018 – 326 T 120/16 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Bildung einer "Sondergruppe" für Insolvenzgläubiger, die nicht rechtzeitig ihre Forderung angemeldet haben in einem Insolvenzplan mit materiellem Ausschluss von der Verteilung ist unzulässig. Eine Abänderung des P…

  30. AG Bonn, 14.11.2013 – 99 IN 153/13 Beschluss

    Leitsatz § 18 Abs. 2, 3 SchVG 1899 (§19 Abs. 2 SchVG 2009) ist dahingehend teleologisch zu reduzieren bzw. einschränkend auszulegen, dass bei Überschuldung keine Pflicht des Insolvenzgerichts zur Einberufung einer Versammlung der…

  31. LG Essen, 21.06.2011 – 7 T 716/10 Beschluss
  32. AG Essen, 10.08.2009 – 164 IN 123/08 Beschluss
  33. AG Essen, 27.07.2009 – 164 IN 119/08 Beschluss
  34. AG Duisburg, 03.07.2003 – 62 IN 41/03 Beschluss