Rechtsprechung / § 64c GenG

Entscheidungen zu § 64c GenG

1 Entscheidungen · Prüfung aufgelöster Genossenschaften

  1. BGH, 21.06.2011 – II ZB 12/10 Beschluss

    Leitsatz 1. Das Recht und die Pflicht des genossenschaftlichen Prüfungsverbandes, nach §§ 53, 54 GenG die gesetzlichen Pflichtprüfungen durchzuführen, besteht nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Genos…