Entscheidungen zu § 64c GenG
1 Entscheidungen · Prüfung aufgelöster Genossenschaften
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BGH, 21.06.2011 – II ZB 12/10
Beschluss
Leitsatz 1. Das Recht und die Pflicht des genossenschaftlichen Prüfungsverbandes, nach §§ 53, 54 GenG die gesetzlichen Pflichtprüfungen durchzuführen, besteht nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Genos…