Rechtsprechung / § 21b GVG

Entscheidungen zu § 21b GVG

12 Entscheidungen

  1. OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 – OVG 4 A 1.16 Beschluss
  2. OLG Hamm, 06.12.2012 – I-15 Sbd 1/12 Beschluss
  3. BGH, 08.02.2010 – AnwZ (B) 80/09, AnwZ (B) 112/09 Beschluss

    Leitsatz 1. Nach § 68 Abs. 2 Satz 1 BRAO sind Teilneuwahlen des Vorstands einer Rechtsanwaltskammer nur alle zwei Jahre durchzuführen. Ein anderer Turnus ist unzulässig . 2. Eine Wahl ist nur bei einem Wahlfehler für ungültig zu …

  4. BGH, 14.10.1975 – 1 StR 108/75 Urteil

    Leitsatz nur zuAlI GVG §§ 21 b Abs. 6, 40; StPO 1975 § 338 Nr. 1 Zur Bedeutung einer fehlerhaften Zusammensetzung des Schöffenwahlausschusses für die vorschrifts- mäßige Besetzung des Gerichts.

  5. OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 – OVG 4 L 1/20 Beschluss
  6. KG, 14.06.2010 – (3) 1 Ss 486/09 (177/09) Urteil
  7. BVerfG, 22.03.2018 – 2 BvR 780/16 Beschluss

    Leitsatz § 17 Nr. 3, § 18 VwGO, die die Ernennung von Beamten auf Lebenszeit zu Richtern auf Zeit erlauben, sind mit dem Grundgesetz vereinbar. § 18 VwGO ist allerdings verfassungskonform dahin auszulegen, dass die wiederholte Be…

  8. BGH, 28.11.1990 – 3 StR 170/90 Urteil

    Leitsatz 1. Beanstandet die Revision, daß Beweismittel entgegen dem Verbot des § 97 Abs. 1 StPO beschlagnahmt worden sind (hier: Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen bei einem zeugnisverweigerungsberechtigten Steuerberater), so …

  9. BGH, 13.08.1985 – 1 StR 330/85 Urteil

    Leitsatz Wählt der Schöffenwahlausschuß, obwohl die Vorschlagsliste einer Gemeinde fehlt, so führt das nieht ohne weiteres zu vorschriftswidriger Besetzung der von die- ‚ser Wahl betroffenen Spruchkörper.

  10. BGH, 07.09.1976 – 1 StR 511/76 Urteil

    Leitsatz Wirkt in der Jugendkammer ein Schöffe mit, der nicht auf Vorschlag des Jugendwohlfahrtsausschusses gewählt worden ist, so ist das Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt.

  11. BFH, 23.08.2017 – I B 126/16 Beschluss

    Leitsatz NV: Die von der Rechtsprechung bislang anerkannte 5-Monats-Frist zur schriftlichen Hinterlegung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe nach der Verkündung des Urteils ist nach wie vor angemessen .

  12. VG Frankfurt am Main, 26.05.2014 – 9 L 1009/14.F Beschluss