Entscheidungen zu § 374 FamFG
54 Entscheidungen · Registersachen
- OLG Hamm, 06.07.2010 – 15 W 334/09 Beschluss
- OLG Thüringen, 22.06.2010 – 6 W 30/10 Beschluss
- OLG Thüringen, 25.05.2010 – 6 W 39/10 Beschluss
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OLG Frankfurt am Main, 17.12.2009 – 20 W 332/09
Beschluss
Leitsatz Voraussetzung für den Erlass einer Zwischenverfügung nach den §§ 382 Abs. 4, 374 Nr. 1 FamFG ist das Vorliegen eines behebbaren Hindernisses. Handelt es sich um kein behebbares Hindernis, sondern ein endgültiges, so darf…
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