Rechtsprechung / § 17 BerlinFG
Entscheidungen zu § 17 BerlinFG
20 Entscheidungen · Steuerermäßigung für Darlehen zur Finanzierung von Baumaßnahmen
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BFH, 28.11.1990 – X R 109/89
Urteil
Leitsatz 1. Vergibt eine GbR ihrem Gesellschaftszweck entsprechend verzinsliche Darlehen nach § 17 Abs. 2 BerlinFG, können die Besteuerungsgrundlagen, welche die Steuerermäßigung nach dieser Vorschrift begründen, einheitlich und …
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BFH, 07.03.2001 – X R 192/96
Urteil
Leitsatz 1. Eine begünstigungsschädliche Rückzahlung i. S. des § 17 Abs. 3 Satz 3 BerlinFG setzt voraus, dass die Darlehensvaluta in das Vermögen des Darlehensgebers zurückgelangt sind (Anschluss an BFH-Urteil vom 4. März 1993 X …
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BFH, 31.07.1984 – IX R 3/79
Urteil
Leitsatz Gewähren sich Bauherren – teilweise unter Einschaltung ihrer Ehegatten – reihum zu denselben Bedingungen gleich hohe Darlehen nach § 17 Abs. 2 BerlinFG, so liegt darin ein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Recht…
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BFH, 25.04.1990 – X R 44/86
Urteil
Leitsatz Die Begrenzung der Steuerermäßigung nach § 17 Abs. 6 BerlinFG war nach der tariflichen Einkommensteuer abzüglich der Steuerermäßigung für freie Erfinder (§ 4 Nr. 3 ErfVO) zu berechnen. EStG § 2 Abs. 5 und 6, § 32a Abs…
- VG Berlin, 23.08.2013 – 27 K 159.13 Urteil
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BFH, 08.12.1982 – I R 9/79
Urteil
Leitsatz Das Darlehen, das ein Gesellschafter der Personengesellschaft überläßt, ist steuerlich in der Regel Kapitaleinlage. Hierfür kann die Steuerermäßigung nach § 17 Abs. 2 BerlinFG nicht gewährt werden.
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BFH, 04.03.1993 – X R 30/91
Urteil
Leitsatz Eine "Rückzahlung" des Berlindarlehens (§ 17 Abs. 3 Satz 3 BerlinFG) liegt auch dann vor, wenn der Darlehensgeber von dem Darlehensnehmer ein Grundstück erwirbt und mit diesem vereinbart, daß der zu verzinsende Kaufpreis…
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BFH, 26.07.1983 – VIII R 160/80
Urteil
Leitsatz Die Steuerschuldermäßigung für Darlehen gemäß § 16 BerlinFG entfällt, wenn ein Ehegatte das Darlehen unmittelbar dem mit ihm zusammen veranlagten Ehegatten gewährt.
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BFH, 06.03.1985 – I R 213/80
Urteil
Leitsatz Leistet ein Bürge vor Fälligkeit der Hauptschuld (Darlehen nach § 17 Abs. 2 BerlinFG) an den Gläubiger, liegt darin keine vorzeitige steuerschädliche Rückzahlung des Berlindarlehens.
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BFH, 25.10.1979 – VIII R 153/78
Urteil
Leitsatz Wird die Hingabe eines privaten Berlindarlehens i. S. von § 17 Abs. 2 BerlinFG durch Aufnahme eines Kredits finanziert, so sind die Schuldzinsen in voller Höhe Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen.
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BFH, 29.06.1984 – VI R 181/80
Urteil
Leitsatz Ein Steuerpflichtiger handelt regelmäßig grob schuldhaft i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 AO 1977, wenn er eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte, auf einen ganz bestimmten Vorgang bezogene Frage nich…
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BFH, 18.07.1990 – I R 72/86
Urteil
Leitsatz 1. Die in § 21 Abs. 2 Satz 2 BerlinFG vorgeschriebene Minderung der tariflichen Körperschaftsteuer um 10 v.H. bezieht sich einerseits auf bestimmte Einkünfte i.S. des § 23 Nr. 2 BerlinFG und andererseits auf den Teilbetr…
- OLG Düsseldorf, 26.04.2007 – I-6 U 97/06 Urteil
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BFH, 24.01.1996 – I R 74/94
Urteil
Leitsatz Die vom niederländischen Staat gewährte sog. WIR-Prämie kann von den Kommanditisten einer (niederländischen) KG in diese eingelegt werden.
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BFH, 10.03.1992 – VIII R 66/89
Urteil
Leitsatz Vorfälligkeitsentschädigungen, die ein Darlehensnehmer vereinbarungsgemäß bei vorzeitiger Kündigung des Darlehens an den Darlehensgeber leistet, gehören auch dann zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen, wenn sie dem Ausgle…
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BFH, 25.01.1984 – I R 32/79
Urteil
Leitsatz Die Steuerermäßigung nach § 14 Abs. 1 des 3. VermBG kann bei der Organschaft i. S. von § 7 a KStG a. F. nicht vom Organ auf den Organträger übertragen und von dessen Steuerschuld abgezogen werden, wenn sich die Steuererm…
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BFH, 25.10.1979 – VIII R 59/78
Urteil
Leitsatz Wird die Hingabe eines privaten Berlindarlehens i. S. von § 17 Abs. 2 BerlinFG durch Aufnahme eines Kredits finanziert, so gehört ein vom Steuerpflichtigen entrichtetes Damnum auch dann zu den Werbungskosten bei den Eink…
- LG Düsseldorf, 22.03.2006 – 10 O 65/05 Urteil
- LG Detmold, 05.12.2005 – 12 O 132/05 Urteil
- LG Köln, 31.08.2004 – 5 O 406/03 Urteil