Rechtsprechung / Art 54 BayStVollzG

Entscheidungen zu Art 54 BayStVollzG

1 Entscheidungen · Taschengeld

  1. BayObLG, 05.06.2024 – 204 StObWs 223/24 Beschluss

    Leitsatz 1. Eine Rechtsmittelfrist darf grundsätzlich bis zum letzten Tag ausgeschöpft werden. Der Rechtsmittelführer hat dabei allerdings auch den zeitlichen und organisatorischen Aufwand in Rechnung zu stellen, dessen es bedarf…