Rechtsprechung / Art 54 BayStVollzG
Entscheidungen zu Art 54 BayStVollzG
1 Entscheidungen · Taschengeld
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BayObLG, 05.06.2024 – 204 StObWs 223/24
Beschluss
Leitsatz 1. Eine Rechtsmittelfrist darf grundsätzlich bis zum letzten Tag ausgeschöpft werden. Der Rechtsmittelführer hat dabei allerdings auch den zeitlichen und organisatorischen Aufwand in Rechnung zu stellen, dessen es bedarf…