Rechtsprechung / Art 22 BayStVollzG
Entscheidungen zu Art 22 BayStVollzG
1 Entscheidungen · Kleidung
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OLG Hamm, 22.04.2026 – 1 Vollz 17 + 18/26
Beschluss
Leitsatz Inhaftierte haben nach § 15 Abs. 1 S. 3 StVollzG NRW grundsätzlich einen Anspruch auf das Tragen eigener Kleidung bei Aus- und Vorführungen, sofern keine Entweichungsgefahr besteht. Die Vollzugsbehörde hat im Rahmen des …