Rechtsprechung / Art 22 BayStVollzG

Entscheidungen zu Art 22 BayStVollzG

1 Entscheidungen · Kleidung

  1. OLG Hamm, 22.04.2026 – 1 Vollz 17 + 18/26 Beschluss

    Leitsatz Inhaftierte haben nach § 15 Abs. 1 S. 3 StVollzG NRW grundsätzlich einen Anspruch auf das Tragen eigener Kleidung bei Aus- und Vorführungen, sofern keine Entweichungsgefahr besteht. Die Vollzugsbehörde hat im Rahmen des …