Entscheidungen zu § 18 BayGnO
1 Entscheidungen · Einwendungen
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BayObLG, 19.02.2025 – 204 VAs 596/24
Beschluss
Leitsatz 1. Anders als die Ablehnung eines Gnadenerweises, auf den ein Anspruch nicht besteht, ist der Widerruf einer Gnadenentscheidung ein rechtlich gebundener Akt, da er eine dem Verurteilten zuvor im Gnadenwege eingeräumte Re…