Rechtsprechung / § 806 BGB

Entscheidungen zu § 806 BGB

2 Entscheidungen · Umschreibung auf den Namen

  1. BFH, 01.02.1989 – II R 128/85 Urteil

    Leitsatz Werden börsengängige Inhaberschuldverschreibungen gemäß § 806 BGB in Namensschuldverschreibungen umgeschrieben, so sind diese nicht mit dem Kurswert für die nicht umgeschriebenen Stücke anzusetzen. Maßgebend sind vielmeh…

  2. OLG Celle, 30.01.2002 – 6 W 5/02 Beschluss