Entscheidungen zu § 391 BGB
1 Entscheidungen · Aufrechnung bei Verschiedenheit der Leistungsorte
-
BGH, 17.12.1998 – VII ZR 272/97
Urteil
Leitsatz 1. § 391 Abs. 2 BGB schließt eine Aufrechnung nicht aus, wenn Leistungszeit und Leistungsort sich lediglich aus dispositivem Recht ergeben.