Rechtsprechung / § 1841 BGB

Entscheidungen zu § 1841 BGB

1 Entscheidungen · Anlagepflicht

Entscheidungen ab dem 01.01.2023: seit diesem Tag hat § 1841 BGB seinen heutigen Inhalt. 15 ältere Entscheidungen zitieren eine frühere Fassung mit anderem Inhalt →

  1. LG Berlin, 27.01.2026 – 83 T 301/25 Beschluss

    Leitsatz Zu Nachweiszwecken der ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung darf das Gericht neben der ordnungsgemäßen Rechnungslegung auch nach seinem Ermessen Belege und Originalkontoauszüge verlangen. Das Ermessen bezüglich der Anford…