Entscheidungen zu § 1807 BGB
2 Entscheidungen · Vermögensherausgabe, Schlussrechnungslegung und Fortführung der Geschäfte
Entscheidungen ab dem 01.01.2023: seit diesem Tag hat § 1807 BGB seinen heutigen Inhalt. 30 ältere Entscheidungen zitieren eine frühere Fassung mit anderem Inhalt →