Rechtsprechung / § 83 BEG

Entscheidungen zu § 83 BEG

1 Entscheidungen

  1. BVerfG, 13.12.1961 – 1 BvR 1137/59, 1 BvR 278/60 Urteil

    Leitsatz Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG kann der normsetzenden Exekutive unter besonderen Umständen Differenzierungen verbieten, die durch die ihr erteilte gesetzliche Ermächtigung an sich noch gedeckt wären.