Entscheidungen zu § 37 ArbGG
3 Entscheidungen · Ehrenamtliche Richter
- BVerwG, 29.02.2012 – 6 PB 22/11 Beschluss
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BAG, 19.08.2004 – 1 AS 6/03
Beschluss
Leitsatz Wechselt ein ehrenamtlicher Richter beim Bundesarbeitsgericht während seiner Amtszeit von der Arbeitnehmer- auf die Arbeitgeberseite, ist die Fortführung seiner Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter mit dem Grundsatz der …
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ArbG Düsseldorf, 30.03.2015 – 3 Ca 6849/15
Urteil
Leitsatz Betriebsratstätigkeit liegt nur insoweit außerhalb der Arbeitszeit im Sinne des § 37 Abs. 3 S. 1 BetrVG, als sie zusätzlich zu der vertraglichen Arbeitszeit geleistet wird. Die Teilnahme an einer außerhalb der persönlich…